Schüler fragen: Wer “regiert” eigentlich Ratingen?

von Alexander Hönes (Q2, News2Go)

Das ist eine zugegeben aufreißerische Frage, zumal Ratingen kein eigenständiges Land ist, sondern eine Gemeinde. Doch Gemeinden werden ebenfalls gestaltet und verwaltet. Dem soll unsere Reihe „Kommunalpolitik in Ratingen“ auf den Grund gehen.

Zuerst aber die Frage: Was sind überhaupt Gemeinden?

„Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues“ heißt es in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung.

Hierbei stehen die Gemeinden im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bund und den Ländern auf der untersten Ebene des dreistufigen Verwaltungsaufbaus. Den Gemeinden wird jedoch eine Garantie auf kommunale Selbstverwaltung eingeräumt, wodurch sie örtliche Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln können. Dies umfasst eine Finanz-, Gebiets-, Satzungs-, Planungs-, Personal- und Verwaltungshoheit der Kommunen.

Zu diesem Zweck bestehen verschiedene Gremien, die Einfluss auf das kommunale Geschehen nehmen oder öffentliche Aufgaben wahrnehmen. In Ratingen machen das:

  • Der Stadtrat und seine Ausschüsse
  • Der Bürgermeister
  • Der Verwaltungsvorstand (Bürgermeister, Beigeordnete und Kämmerer)    
  • Die Stadtverwaltung
  • Die Beiräte (Jugendrat, Seniorenrat und Integrationsrat und Klimabeirat)

Bei den Aufgaben einer Gemeinde unterscheidet man zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen. Bund und Länder schreiben der Gemeinde Pflichtaufgaben vor, die zu erledigen sind. Bei freiwilligen Leistungen kann die Gemeinde hingegen nach eigenem Ermessen entscheiden und handeln.

Die Reihe „Kommunalpolitik in Ratingen“ beschäftigt sich mit den Aufgaben der einzelnen Institutionen und gibt so einen Überblick, womit sich die Stadt Ratingen befasst.

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